Kosten

PflegegradeSachleistung
(Pflegedienst)
Entlastungsbetrag
(zweckgebunden)
Geldleistung
Pflegegrad 1 125 € 
Pflegegrad 2724 €125 €316 €
Pflegegrad 31.363 €125 €545 €
Pflegegrad 41.693 €125 €728 €
Pflegegrad 52.095 €125 €901 €

 

1. Sachleistungen
Unter Sachleistungen werden Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte verstanden. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

2. Verhinderungspflege
Wenn Angehörige vorübergehend verhindert sind, zum Beispiel durch Urlaub, Erholung oder Krankheit; soll die häusliche Pflege weitergeführt werden. Dies übernimmt die Pflegekasse für einen ambulanten Pflegedienst (bis zu einem Maximalbetrag von 1.612 € pro Jahr).

3. Geldleistungen
Pflegegeld werden als Geldleistungen gezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder auch Nachbarn die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen.